Preisliste solitäre Kurzzeitpflege

Die solitäre Kurzzeitpflege ermöglicht Pflegebedürftigen die Inanspruchnahme professioneller Pflege in unserem Pflegeheim bei einem Eigenanteil von lediglich 23,12 € pro Tag (gilt für Landeskinder Niedersachsens) zum Beispiel

  • nach einem Krankenhausaufenthalt

  • im Anschluss an eine Rehabilitation

  • bei einer vorübergehenden Veränderung des Gesundheitszustandes
    mit erhöhtem Pflegebedarf

  • oder auch um pflegende Angehörige zu entlasten.

Ab 01.01.2021 sind folgende Vergütungssätze mit den Kostenträgern vereinbart, vorausgesetzt der Pflegegast kommt aus der Häuslichkeit in die Kurzzeitpflegeeinrichtung:

Pflegegrad2345
Pflegekosten/Tag73,31 €89,49 €106,35 €113,91 €
Unterkunft und
Verpflegung
Ihr Eigenanteil
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
Investitionskosten17,32 €17,32 €17,32 €17,32 €
Gesamt/Tag113,57 €129,93 €146,79 €154,35 €
Ihr Eigenanteil/Tag23,12 €
23,12 €23,12 €23,12 €
Mögliche Verweildauer (bei 1.612€)22 Tage18 Tage15 Tage14 Tage

Abweichend davon ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 4, die unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege aufgenommen werden, ein Zuschlag in Höhe der Differenz zum vereinbarten Pflegesatz des nächsthöheren Pflegegrades für die Dauer des Kurzzeitpflegeaufenthalts mit den Pflegekassen vereinbart.

Ab 01.01.2021 sind folgende Vergütungssätze mit den Kostenträgern vereinbart, für den Fall, dass der Kurzzeitpflegegast aus dem Krankenhaus in die solitäre Kurzzeitpflege kommt:

Pflegegrad2345
Pflegekosten/Tag89,49 €106,35 €113,91 €113,91 €
Unterkunft und
Verpflegung
Ihr Eigenanteil
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
17,87 €
5,25 €
23,12€
Investitionskosten17,32 €17,32 €17,32 €17,32 €
Gesamt/Tag129,93 €146,79 €154,35 €154,35 €
Ihr Eigenanteil/Tag23,12 €23,12 €23,12 €23,12 €
Mögliche Verweildauer (bei 1.612€)18 Tage15 Tage14 Tage14 Tage

Die Pflegekasse übernimmt bis zu einer max. Höhe von 1.612,00 € die Pflegekosten (PG 2-5). Die Investitionskosten werden vom Land Niedersachsen übernommen, sofern der Pflegegast hier wohnhaft ist. Eine Abrechnung erfolgt über den jeweils zuständigen Landkreis.

Ihr Eigenanteil beträgt dann lediglich 23,12 € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung (PG 2-5) (zzgl. evtl. Pflegekosten bei Überschreiten der Fördergrenze von 1.612,00 €)